Katharina Kroll

Rechtsanwältin und Notarin
Lehrbeauftragte der FH Münster


Deutsch-Spanischer Rechtsverkehr

Rechtsanwältin Kroll berät und begleitet unsere Mandanten im Deutsch-Spanischen Rechtsverkehr.

Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich dabei mit den Bereichen Immobilienrecht und Erbrecht. Ihr großes Netzwerk und die zahlreichen Kooperationspartner in Spanien gewährleisten eine unkomplizierte und zügige Abwicklung trotz des grenzüberschreitenden Sachverhalts – zweisprachig und von Deutschland aus.

Immobilienrecht
Sie beabsichtigen, eine Immobilie in Spanien zu kaufen? Besitzen Sie eine spanische Immobilie und möchten diese übertragen?

Rechtsanwältin Kroll berät unsere Mandanten im Bereich des spanischen Immobilienrechts. Dabei steht sie Ihnen von der Prüfung der Eigentums- und Lastensituation der zu erwerbenden Immobilien an bis hin zur Eintragung im Grundbuch zur Seite.

Zu unseren Leistungen gehören u.a.:

  • Rechtliche Beratung in Bezug auf Erwerb und Verkauf einer Immobilie in Spanien
  • Prüfung von Eigentumsverhältnissen
  • Einholung von Grundbuchauszügen
  • Vorbereitung und Prüfung von Optionsverträgen
  • Vorbereitung und Prüfung von privatschriftlichen Kaufverträgen
  • Vorbereitung und Prüfung von notariellen Kaufverträgen
  • Vorbereitung von Notarterminen
  • Begleitung zum spanischen Notar / Wahrnehmung von Notarterminen mit Vollmacht
  • Erwirkung der Eintragung von Eigentum in das spanische Grundbuch
  • Begleitung und Beratung von Bauvorhaben

Erbrecht
Sie haben eine Immobilie in Spanien und fragen sich, ob es bei der Nachfolgeplanung Besonderheiten zu beachten gilt? Benötigen Sie gar ein Testament?

Zu der von Ihnen geerbten Nachlassmasse gehört eine spanische Finca? Welches Erbrecht ist anwendbar?

Rechtsanwältin Kroll berät Sie sowohl bei der Nachfolgeplanung als auch zu Fragen bei der Abwicklung einer Erbschaft in Spanien.

Zu unseren Leistungen gehören u.a.:

  • Erbrechtliche Beratung unter Einbezug der in Spanien belegenen Immobilie
  • Beratung im Hinblick auf die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten
  • Abwicklung der Nachlassangelegenheit in Spanien
  • Vorbereitung der in Spanien erforderlichen notariellen Erbschaftsannahme
  • Einholung aller erforderlichen Dokumente
  • Vorbereitung von Vollmachten, die Gültigkeit in Spanien haben
  • Unterstützung bei Einholung der N.I.E. (sog. Ausländersteuernummer)
  • Begleitung zum spanischen Notar / Wahrnehmung von Notarterminen mit Vollmacht



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Telefon 02 51 - 93 20 53 60
Fax 02 51 - 93 20 53 61
E-Mail kroll@juslink.de

Nordstraße 14
48149 Münster

Wegbeschreibung
Veröffentlichungen
Fortbildungsbescheinigungen
Fachanwaltslehrgang Erbrecht

Mitgliedschaften:

  • Deutsch-Spanische Juristenvereinigung
  • Deutscher Anwaltverein
  • Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht DAV

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Sprachen

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  • Englisch
  • Spanisch

Rechtsanwälte und Notarin
Stephan Kreuels, Katharina Kroll
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